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Agb

Strandhotel Sylt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit dem Strandhotel Sylt GmbH, Wilhelmstraße 7, 25980 Westerland/Sylt abgeschlossen werden. Sie können durch Einzelfallregelungen geändert oder ersetzt werden.

Verbraucher im Sinne der Geschäftsbeziehung sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Auftraggeber im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass hier Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

2. Vertragsabschluß

Der Hotelaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu bezahlen.

Dies gilt auch für die vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Weicht der Inhalt der Zimmerbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Hotels vor, an das das Hotel für die Dauer von 2 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast innerhalb der Bindungsfrist des Hotels die Annahme erklärt.

3. Reservierungen

Werden Zimmer oder sonstige Leistungen (z.B. Essen) auf Optionbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das Hotel ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen. Reservierte und seitens des Hotels bestätigte Zimmer werden am Ankunftstag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Die Anreise erfolgt bis 18.00 Uhr sofern keine spätere Anreisezeit bekannt gegeben wurde. Die spät möglichste Anreise ist 21.00 Uhr.

4. Preisänderung

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der einzelnen Leistungen eine Zeitraum von mehr als 6 Monaten und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechneten Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis vom Hotel angemessen, höchstens jedoch um bis zu 10% erhöht werden. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

5. Zahlungsbedingungen

Eine Rechnungsbegleichung- soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind- ist vor Ort, ohne jeden Abzug und in bar zur Zahlung fällig.

Die Akzeptierung und die Auswahl von Kreditkarten ist dem Hotel in jedem Fall freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushang im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber.

Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt das Hotel, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Gast im Hotel einzustellen. Voraussetzung ist, dass das Hotel die Inverzugsetzung durch eine Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf die Folgen bewirkt.

Übersteigt der Rechnungsbetrag €250,00 oder hält sich der Gast länger als 6 Tage im Hotel auf, so ist das Hotel berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.

6. Vorauszahlungen

Das Hotel ist berechtigt, von dem Gast, der nicht reserviert hat, Vorauszahlungen in Höhe des Übernachtungspreises bei Abschluss des Gastaufnahmevertrages zu verlangen.

Das Hotel kann ohne Begründung jegliche Bestellannahme, jede Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweise Begleichung der voraussichtlich geschuldeten Beträge im Voraus abhängig machen, und zwar in Form von Anzahlung, Abschlagzahlung oder Gesamtvorauszahlungen.

Sollte die Vorauszahlung nicht innerhalb der vom Hotel genannten Frist auf dem Konto des Hotels gutgeschrieben werden, ist das Hotel berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten, ohne das die Ablehnung der Vertragserfüllung zuvor nochmals angekündigt werden muss.

7. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu bezahlen, wenn der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in allen Fällen des Leistungverzuges des Hotels oder einer von ihm vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin für den Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis zu dem Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten, ohne das dem Hotel Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche zustehen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungverzuges des Hotels oder eine vom Hotel zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

Bei Zimmern, die der Kunde nicht in Anspruch nimmt, hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

Dem Hotel steht es frei, dem ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

8. Rücktritt des Hotels

Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurück zu treten, beispielsweise falls

· Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht vertretende Umstände die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

· Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

· Das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- und Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittes unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei einem berechtigtem Rücktritt des Hotels steht dem Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz zu.

9. Haftung

Für die Haftung des Hotels gelten die §§ 701- 703 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde vom Hotel, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Einsprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringungen des Beherbergungsvertrages verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach Beendigung des Berherberungsvertrages geltend gemacht werden. Die Verfallfrist ist gehemmt, solange der Gast durch höhere Gewalt oder durch Verschuldung nachweislich an der Einhaltung der Frist gehindert ist. Im Übrigen beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Kunden sechs Monate.

Die Haftungsbeschränkung und die kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsannahme und positiver Vertragsverletzung.

Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrunsgvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die Erfüllungshilfen des Hotels.

Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche sind- mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz- ausgeschlossen.

Nachrichten, Post und Warensendungen werden für die Gäste mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und- auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche sind- mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz- ausgeschlossen.

10. Mitwirkungspflicht

Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretender Leistungsstörung alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

Der Gast ist insbesondere verpflichtet seine Beanstandung unverzüglich dem Hotel mitzuteilen. Das Hotel wird in diesem Falle für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

11. Sonstige Bestimmungen

In den öffentlichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Der Gast ist nur zur Aufrechnung und zur Zurückbehaltung mit unstreitig oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Der Gast ist gegenüber dem Hotel verpflichtet, den Verlust von eingebrachten Sachen unverzüglich, spätestens jedoch bei der Abreise geltend zu machen. Der Gast haftet für alle Schäden, die von ihm in seinem Zimmer in der vereinbarten Nutzungszeit verursacht worden sind.

12. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind rechtlich unbeachtlich.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

Ausschließlicher Gerichtsstand- auch für Scheck- und Wechselseitigkeiten- ist bei Unternehmern der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keine Allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

Es gilt ausschließlich das deutsche Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht erfüllt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Kontakt:

Telefon: 04651/838-0
Telefax: 04651/838-454
E-Mail: info@sylt-strandhotel.de

Strandhotel Sylt GmbH
Geschäftsführer: Stefan Mayer-Schierning
Amtsgericht Flensburg HRB 15969 FL